Am 2003-08-02 kam von einer unbekannten Firma eine Mitteilung über einen angeblichen Zusammenschluss von namhaften Reiseunternehmen bei denen man angeblich als Kunde geführt sei. Dabei wird ein addiertes Guthaben von 248,84 Euro sowie ein »Hauptpreis aus der großen Herbstverlosung« behauptet. Die Lokalpresse Badisches Tagblatt berichtete am 2003-08-23 über dubiose Service-Agenturen mit wechselnden Adressen und selber Unterschrift der Sachbearbeiterin. Nach § 661a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Unternehmen verpflichtet, zugesagte Gewinne zu leisten. In der Mitteilung werden die 248,84 Euro nicht als Gewinn bezeichnet, sondern nur der nicht näher beschriebene Hauptpreis. Inzwischen gibt es Gerichtsurteil, welches Unternehmen verpflichtet, nach § 661a BGB zu leistende Gewinne kostenfrei zuzusenden. Amtsgericht Cloppenburg, Urteil vom 2001-02-23, Aktenzeichen 17C253/00 (XVII). Veröffentlicht in der Zeitschrift Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungsreport (NJW-RR) 2001, Seite 1274 f.
Valentino
GmbH Reisen & Touristik
Arbergen
Heerenholz 14a
28307 Bremen
Telefon +49 421 4852723
Hier sollte es Einsicht in das Handelsregister Bremen geben.
Ein Bericht über Verkaufsveranstaltungen mit einer Firma Valentino Reisen auf Mallorca. Alternativ hier unter »Montag, 1.5.«
SONDERFAHRT Verein Bus Reisen
Service-Agentur
Sachbearbeiter/in :
Frau Maria Wenzel
Abt.: Kontoführung
[X] zur Kenntnisnahme
[X] kostenloser Kundenservice
[X] Bitte um Rückantwort, Anmeldung mit AntwortkarteHerr
Rainer Seitel
Zaystr. 13
76437 RastattDatum : 31.07.2003
Lieber Herr Seitel,
es geht um den Zusammenschluß von namhaften Reiseunternehmen. Sie sind bei einigen Unternehmen als Kunde geführt und dieses Schreiben an Sie habe ich mir als erstes vorgenommen, denn die Zeit drängt ein wenig.
Es geht um Ihre Travel-Konto Nr.: 17123954 Kontostand 105,23 Euro
und um Ihre Travel-Konto Nr.: 34247908 Kontostand 143,61 Euro
Gesamtbetrag: 248,84 EuroDieses Guthaben steht Ihnen, Herr Seitel, noch zur Verfügung. Außerdem haben Sie Ihren Hauptpreis aus der großen Herbstverlosung noch nicht eingelöst.
Mit dem Schreiben vom 10. März 2003 habe ich Ihnen dieses mitgeteilt, mit der Bitte um Rückantwort.
Mir erscheint es ungewöhnlich, daß Sie Ihr Guthaben auf Ihren Travelkonten und den Hauptpreis bei uns noch nicht eingelöst haben.
Wollen Sie wirklich auf diese Summe und Ihren Hauptpreis verzichten, Herr Seitel ?
Noch ist jedoch nichts verloren,
denn zur Auszahlung und Hauptpreisübergabe lade ich Sie,Herr Seitel und Ihre engsten Freunde und Bekannten zu dieser Sonderfahrt ( siehe auch beiliegenden Prospekt ) ein.
Bitte melden Sie sich anhand der vorbereitenen Antwortkarte an, damit Sie schnell und ohne große Umstände in den Genuß Ihres Guthabens und Ihres Hauptpreises gelangen. Wenn ich in den nächsten drei Wochen nichts von Ihnen höre, muß ich leider Ihre Travel-Konten ausbuchen und dabei verfällt Ihr Guthaben und Ihr Hauptpreis wird dann anderweitig vergeben.
Also Antwortkarte ausfüllen und abschicken, damit ich weiß wie ich verfahren soll.Mit freundlichen Grüßen Ihre Maria Wenzel
Das Faltblatt zeigt auch ein paar Schoten: »Ein riesen Schemmerpaket«, »1 15tlg Goldbesteck Model Rokoko«, »Ein Überrashungspaket«, »Ein Riesen Schlemmerpaket Gewicht 6 1/2 Pfund gefüllt mit lauter Leckereien«. Dabei ist Letzteres eine nach der Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Messwesen mit Bußgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit.
Rainer Seitel 2003-08-02 Zaystraße 13 D-76437 Rastatt Rainer Seitel · Zaystraße 13 · D-76437 Rastatt · · Verein Bus Reisen Service-Agentur Heerenholz 14a 28307 Bremen · · Ihr Schreiben vom 2003-07-31 Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten _ Sehr geehrte Frau Maria Wenzel, gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz beantrage ich die Auskunft über alle bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Teilen sie mir • alle zu meiner Person gespeicherten Daten – insbesondere »Travel-Konto Nr. 17123954« und »Travel-Konto Nr. 34247908« betreffend –, • die Herkunft dieser Daten – insbesondere die Namen und ladungsfähigen Anschriften der Reiseunternehmen –, • den Zweck der Speicherung, sowie • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden mit. Dabei fordere ich Sie insbesondere auf, meinen »Hauptpreis aus der großen Herbstverlosung« zu benennen. Ich habe Sie aufzufordern, mir diese Information bis zum 2003-08-16 mitzuteilen. Ich verbiete Ihnen, Daten über Guthaben vor deren Auszahlung an mich zu löschen. Ich fordere Sie auf, mir meinen »Hauptpreis aus der großen Herbstverlosung« bis zum 2003-08-16 zuzusenden. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie nach § 661a BGB verpflichtet sind, zugesagte Gewinne zu leisten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Seitel
Erinnerung am 2003-08-09, 2003-08-17, 2003-08-19, 2003-08-23.
[Auf dem Fensterumschlag DL handgeschrieben:] Abs. VBR Service Agentur, Heerenholz 13, 76437 Rastatt [Äh?]; [Freistempel:] Die neue Generation PersonalPost, 28307 Bremen, 25.08.03, 55 Eurocent
VBR Service Agentur
Herrenholz 14a [Der eigene Straßenname falsch geschrieben!]
28307 Bremen
Herrn
Rainer Seitel
Zaystraße 13
67437 Rastatt [Die Postleitzahl falsch geschrieben!]25.08.03
Sehr geehrter Herr Seitel,
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 19.08.03 und teilen Ihnen mit, dass der Gewinn, wie schon in unserem ersten Schreiben bereits [schon bereits?] mitgeteilt [Lüge!], ein Travelerscheck [Travellerscheck!] im Wert von 248,84 Euro ist. Diesen Scheck können Sie bei einer unserer Mehrtagesfahrten einlösen. Bei Interesse, fordern Sie bitte unsere Reiseprospekte an.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
VBR Service Agentur
Maria Wenzel [Gedruckt!]
VERRECHNUNGSSCHECK
verrechnen Sie gegen diesen Scheck
zwei - vier - acht - 84/100 248,84 Euro
Euro in Buchstaben,Cent wie nebenstehendnur zur Verrechnung mit einer Mehrtagesreise
Keine Barauszahlung möglichBremen
Ausstellungsort
den 31.07.2003
Datum
[Gedruckt!] M. Wenzel
Unterschrift
Der vorgedruckte Scheck darf nicht geändert oder gestrichen werden.
Bleibt Frage, was ist ein Travellerscheck?
Reisescheck, der: 1. Zahlungsmittel, bes. für Auslandsreisen, das die Auszahlung eines bestimmten Betrages durch eine Bank des besuchten Landes garantiert. 2. (DDR) Schein, der zu einer Ferienreise an einen bestimmten Ort berechtigt.
Travellerscheck [ˈtrɛvəlɐ-], der; -s, -s [nach engl. traveller’s cheque, zu: traveller = Reisender]: Reisescheck.
Aus: Duden Deutsches Universalwörterbuch
Das vergleichbare Wahrig Deutsches Wörterbuch führt die Bedeutung in der DDR nicht auf. Der Gebrauch des Wortes Travellerscheck durch VBR Service Agentur alias Valentino GmbH Reisen & Touristik in Bremen ist unseriös.
Rainer Seitel 2003-08-30 Zaystraße 13 D-76437 Rastatt Rainer Seitel · Zaystraße 13 · D-76437 Rastatt · · VBR Service Agentur Heerenholz 14a 28307 Bremen · · Ihr Schreiben vom 2003-07-31 Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten _ Sehr geehrte Frau Maria Wenzel, auf meinen Antrag vom 2003-08-02 sind Sie während der angemessenen Frist bis 2003-08-16 und bis heute Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Auskunft und zum Zusenden des Preises nicht nachgekommen. Ihr Schreiben vom 2003-08-25 geht darauf offensichtlich nicht ein. Daher fordere ich Sie auf, die folgenden Punkte sofort zu erfüllen: Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz beantrage ich die Auskunft über alle bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Teilen sie mir • alle zu meiner Person gespeicherten Daten – insbesondere »Travel-Konto Nr. 17123954« und »Travel-Konto Nr. 34247908« betreffend –, • die Herkunft dieser Daten – insbesondere die Namen und ladungsfähigen Anschriften der Reiseunternehmen –, • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, • den Zweck oder die Zwecke der Speicherung, sowie • die Rechtsgrundlage für Speicherung und Verarbeitung mit. Dabei fordere ich Sie insbesondere auf, meinen »Hauptpreis aus der großen Herbstverlosung« zu benennen und ein Exemplar Ihres Schreibens vom 2003-03-10 zuzusenden. Ich verbiete Ihnen, Daten über Guthaben vor deren Auszahlung an mich zu löschen. Ich fordere Sie auf, mir meinen »Hauptpreis aus der großen Herbstverlosung« bis zum 2003-08-16 zuzusenden. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie nach § 661a BGB verpflichtet sind, zugesagte Gewinne zu leisten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Seitel
Erinnerung am 2003-09-04, 2003-09-06, 2003-09-09, 2003-09-13, 2003-09-16, 2003-09-20, 2003-09-23.
[Auf dem Fensterumschlag C4 handgeschrieben:] VBR Service Agentur, Heerenholz 14a, 28307 Bremen; [Freistempel:] Die neue Generation PersonalPost, 28307 Bremen, 24.09.03, 144 Eurocent; [Anschrift handgeschrieben auf einem Aufkleber über dem Fenster:] Herrn, Rainer Seitel, Zaystraße 13; [Weiter auf einem bedruckten Aufkleber:] Sdg nachadressiert wg. unkorrekter Anschrift Bitte Abs. verständigen! Deutsche Post / BZ 67, ersatzweise ermittelte Anschrift, 76437 Rastatt [Durch das überklebte Fenster wären der Ortsname und die falsch geschriebene Postleitzahl zu lesen gewesen!]
VBR Service Agentur
Herrenholz 14a [Der eigene Straßenname falsch geschrieben!]
28307 Bremen
Herrn
Rainer Seitel
Zaystraße 13
67437 Rastatt [Die Postleitzahl falsch geschrieben!]23.09.03
Sehr geehrter Herr Seitel,
wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 20.09.03 und teilen Ihnen mit, das [dass, NAF!] wir Ihnen bereits ein Antwortschreiben am 25.08.03 übersandten. Der guten Form halber übersenden wir Ihnen nochmals unsere Reiseprospekte [nochmals unsere Reiseprospekte = Lüge!] und Ihren Gewinn in Form eines Traveler-Verrechnungsschecks [Traveller-...!] im Wert von 248, 84 € . [Zwei falsche Plenks!] Diesen können Sie jederzeit bei einen [einer!] unserer Reisen in Abzug bringen.
Wir hoffen Ihnen, [Ach? Besser kein Komma, als sechs Anschläge zu weit rechts!] mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleiben
mit freundlichen GrüßenVBR Service Agentur
Maria Wenzel [Gedruckt!]
PS: Auf Ihren Wunsch hin [Lüge!] werden wir Sie aus unserer Adressdatei löschen [Punkt!]
VERRECHNUNGSSCHECK
verrechnen Sie gegen diesen Scheck
zwei - vier - acht -84/100 248,84 Euro
Euro in Buchstaben,Cent wie nebenstehendnur zur Verrechnung mit einer Mehrtagesreise
Keine Barauszahlung möglichBremen
Ausstellungsort
den 31.07.2003
Datum
[Gedruckt!] M. Wenzel
Unterschrift
Der vorgedckte [vorgedruckte!] Scheck darf nicht geändert oder gestrichen werden.
Rainer Seitel 2003-09-26 Zaystraße 13 D-76437 Rastatt Rainer Seitel · Zaystraße 13 · D-76437 Rastatt · · VBR Service Agentur Heerenholz 14a 28307 Bremen · · Ihr Schreiben vom 2003-09-23 Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten _ Sehr geehrte Frau Maria Wenzel, auf meinen Antrag vom 2003-08-02 sind Sie während der angemessenen Frist bis 2003-08-16 und bis heute Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Auskunft und zum Zusenden des Preises nicht nachgekommen. Ihre Schreiben vom 2003-08-25 und 2003-09-23 gehen darauf offensichtlich nicht ein. Daher fordere ich Sie nochmals wie am 2003-08-30 auf, die folgenden Punkte sofort zu erfüllen: Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz beantrage ich die Auskunft über alle bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Teilen sie mir • alle zu meiner Person gespeicherten Daten – insbesondere »Travel-Konto Nr. 17123954« und »Travel-Konto Nr. 34247908« betreffend –, • die Herkunft dieser Daten – insbesondere die Namen und ladungsfähigen Anschriften der Reiseunternehmen –, • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, • den Zweck oder die Zwecke der Speicherung, sowie • die Rechtsgrundlage für Speicherung und Verarbeitung mit. Dabei fordere ich Sie insbesondere auf, meinen »Hauptpreis aus der großen Herbstverlosung« zu benennen und ein Exemplar Ihres Schreibens vom 2003-03-10 zuzusenden. Ich weise Sie darauf hin, dass gemäß Bundesdatenschutzgesetz die personenbezogenen Daten erst nach dem Erteilen der vollständigen Auskunft gelöscht werden dürfen. Darüber hinaus verbiete ich Ihnen, Daten über Guthaben vor deren Barauszahlung an mich zu löschen. Ich fordere Sie auf, mir meinen »Hauptpreis aus der großen Herbstverlosung« bis zum 2003-08-16 zuzusenden. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie nach § 661a BGB verpflichtet sind, zugesagte Gewinne zu leisten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Seitel
Hier ist eine verbesserte Fassung des Auskunftsantrages als Muster. Für Drucker von Hewlett Packard gibt es eine Datei zum Drucken eines portofreien Antwortumschlages DL ohne Fenster. Diese Datei enthält PCL-Kodes zum Steuern des Druckers und muss direkt an den Drucker kopiert werden.
<Name> <Datum> <Straße> <Postleitzahl Ort> <Name> · <Straße> · <Postleitzahl Ort> · · VBR Service Agentur Heerenholz 14a 28307 Bremen · · Ihr Schreiben vom 2003-07-31 Auskunft über meine bei Ihnen gespeicherten Daten _ Sehr geehrte Frau Maria Wenzel, gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz beantrage ich die Auskunft über alle bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Teilen sie mir • alle zu meiner Person gespeicherten Daten – insbesondere »Travel-Konto Nr. 17123954« und »Travel-Konto Nr. 34247908« betreffend –, • die Herkunft dieser Daten – insbesondere die Namen und ladungsfähigen Anschriften der Reiseunternehmen –, • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, • den Zweck oder die Zwecke der Speicherung, sowie • die Rechtsgrundlage für Speicherung und Verarbeitung mit. Dabei fordere ich Sie insbesondere auf, meinen »Hauptpreis aus der großen Herbstverlosung« zu benennen und ein Exemplar Ihres Schreibens vom 2003-03-10 zuzusenden. Ich habe Sie aufzufordern, mir diese Information bis zum <Datum plus zwei Wochen> mitzuteilen. Ich weise Sie darauf hin, dass gemäß Bundesdatenschutzgesetz die personenbezogenen Daten erst nach dem Erteilen der vollständigen Auskunft gelöscht werden dürfen. Darüber hinaus verbiete ich Ihnen, Daten über Guthaben vor deren Barauszahlung an mich zu löschen. Ich fordere Sie auf, mir meinen »Hauptpreis aus der großen Herbstverlosung« bis zum <Datum plus zwei Wochen> zuzusenden. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie nach § 661a BGB verpflichtet sind, zugesagte Gewinne zu leisten. Mit freundlichen Grüßen
http://rainer-seitel.onlinehome.de/vbr_service_agentur.html
2003-08-02/09-26 Rainer Seitel